Teilnahmebedingungen & Infos

Datum: 1.–10. August 2025 (10 Tage)    
Standort: Uferpromenade der Stadt Friedrichshafen am Bodensee   
Besucher: ca. 130.000

Das Festival richtet sich an diverse Alters- und Bevölkerungsgruppen. Kinder, Jugendliche, Familien, Einwohnerinnen und Einwohner der Region und Touristen aus nah und fern.

Organisation:

Veranstalter:
Stadt Friedrichshafen    
BgA Kulturufer, Olgastraße 21, 88045 Friedrichshafen    
Kontakt: kulturbuero@friedrichshafen.de
T: +49 7541 203-3300

Kuration & Organisation:
Kunst und Kulturvermittlung Max Sohm    
Kontakt: streetart@kulturufer.de
T: +49 151 41681164

Ein schriftlicher Vertrag mit der Organisation, ist Voraussetzung zur Teilnahme am Straßenkunstprogramm. Straßenkünstlerinnen und Künstler ohne Akkreditierung sind auf dem Gelände nicht erlaubt und werden des Platzes verwiesen.

Rotationssystem / Zeitplan / Abläufe

  • Das Programm findet in einem Rotationssystem an verschiedenen Spielorten statt. Falls für die Show ein fixer Spielort benötigt wird, bitten wir darum, dies in der Bewerbung anzumerken.
  • Der Zeitplan des Straßenkunstprogramms ist unbedingt einzuhalten. Bei Entfall muss umgehend der Kontakt zum Veranstalter gesucht werden.
  • Die übliche Anzahl an Spieltagen für einen Act sind 3 Tage.
  • Acts führen durchschnittlich 3 Shows (à 20 – 40 min) pro Tag auf.
  • Das Programm findet zwischen 11 bis 23:30 Uhr statt.
  • Das Programm kann zwischen 20 und 40 Minuten dauern.
  • Für die Auf- und Abbauzeiten sind ca.15 – 20 Minuten geplant.
  • Helfer*innen für Auf-und Abbau stehen nur nach Absprache am Spielort zur Verfügung.

Festivalgelände und Verpflegung

  • Auf dem Festival gibt es einen Backstage-Bereich mit Lager- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler.
  • Es gibt Schmink- und Waschmöglichkeiten im Backstage-Bereich.
  • Künstlerinnen und Künstler erhalten pro Auftrittstag einen Gutschein für ein Essen und zwei Gutscheine für Getränke. Diese können bei allen Essens- und Getränkezelten eingelöst werden.
  • Im Backstage Bereich gibt es Zugang zu Trinkwasser.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Verpflegungskosten für Begleitpersonen. 
  • Fahrzeuge sind auf dem Festivalgelände nicht erlaubt.
  • Die Shows sollten möglichst mobil sein. Handwagen o. ä. 

Spielorte    

  • Spielorte sind gekennzeichnet und dürfen nicht eigenmächtig verändert werden.
  • Die Böden an den Spielorten sind alle geteert.

Technik & Equipment

  • Der Veranstalter stellt kein Equipment/Technik zur Verfügung.
  • Acts können akustisch oder leicht verstärkt (Amps, kleines PA o. ä.) spielen – Maximallautstärke <72 dB(A). Es wird jedoch darum gebeten, immer Rücksicht auf das Umfeld und die anderen Veranstaltungen zu nehmen.
  • Große PAs sind nicht erlaubt!
  • Strom (230 V) ist an allen Spielorten vorhanden.
  • Alle Spielorte sind mit einer einfachen Beleuchtung ausgestattet.
  • Vom Veranstalter werden keine Bühnen bereitgestellt.
  • Konstruktionen wie ein Freilufttrapez oder Seiltanz-Kontraktionen sind nur begrenzt möglich.

Gage, Merchandise und GEMA

  • Die Künstlerinnen und Künstler spielen ausschließlich „auf Hut“. Die Einnahmen daraus sind zu 100% für die Künstlerinnen und Künstler. Es werden keine fixen Gagen vereinbart.
  • Den Künstlerinnen und Künstlern ist es erlaubt, nach Abschluss ihres Programms sowohl Audio- und Videomaterial, als auch sonstige Merchandise-Artikel, die im Zusammenhang mit  ihrer Darbietung stehen, am Spielort verkaufen.
  • Am Kulturufer finden keine Wettbewerbe statt. Es gibt keine Prämierungen oder Publikumspreise.
  • Künstlerinnen und Künstler, die GEMA-pflichtige Musik in ihrem Programm verwenden, müssen diese selbst abführen.

Versicherung

  • Alle Künstlerinnen und Künstler müssen selbst kranken- und haftpflichtversichert sein. Nachweise müssen mit der Bewerbung eingereicht werden.
  • Der Veranstalter verfügt über eine Unfallversicherung für Personen- und Sachschäden.
  • Durch Diebstahl und Sachbeschädigungen entstandene Kosten und Schäden müssen umgehend dem Veranstalter gemeldet werden und unterlaufen dann einer Prüfung von Sachverständigung, Rechtsamt und Polizei. Die Rückerstattung erfolgt nur nach Einzelfallentscheidung und Beteiligung der oben genannten Behörden. 

Fahrt- und Transportkosten

  • Die Künstlerinnen und Künstler erhalten eine festgesetzte Vergütung für Transport- oder Reisekosten.
  • Der Betrag wird bei Vertragsabschluss festgesetzt.
  • Der Vertrag muss vor Festivalbeginn mit allen erforderlichen Information unterschrieben an die Organisation zurückgeschickt werden.
  • Die vereinbarten Fahrt-/Transportkosten werden ausschließlich per Überweisung getätigt.
  • Die Fahrtkosten innerhalb der Stadt für Taxi und Bus sowie Parkgebühren außerhalb des Festivalparkplatzes werden nicht vom Veranstalter übernommen.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Transportkosten für Mitreisende wie Manager, Freunde, Familien etc. 

Unterkunft

  • Künstlerinnen und Künstler haben die Möglichkeit in Festivalnähe zu campieren. Hierfür ist ein Parkplatz neben der alten Festhalle reserviert.
  • Die Festhalle verfügt über Toiletten und Duschen die täglich von 08–24:00 Uhr geöffnet sind.
  • Ebenso gibt es auf dem Parkplatz Zugang zu Stromanschlüssen (230 V) und Toiletten. 

Schlechtwetter

  • Es besteht die Möglichkeit, dass die Aufritte abgesagt werden. In diesem Fall kann keine Entschädigung eingefordert werden.
  • Künstlerinnen und Künstler und Publikum werden durch die Organisation über Absagen informiert.
  • Bei einem starken Gewitter kann auch kurzfristig abgebrochen werden. 

Promotion

  • Umfassende PR und Werbung für das Festival erfolgt durch den Veranstalter.
  • Es wird ein Programm aufgesetzt, welches überall auf dem Festival erhältlich ist.
  • Das Programm wird online erhältlich sein.
  • Das System Hutgeld wird in der Kommunikation besonders hervorgehoben, um das Publikum darauf aufmerksam zu machen.
  • Die Künstler stellen den Veranstaltern kostenfrei hochauflösende Fotos (mind. 300 dpi) und Infotexte zur Verfügung. 

Bildrechte

  • Künstlerinnen und Künstler sind damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung angefertigte Foto- und Filmaufnahmen für Veröffentlichungen auf der Internetseite des Kulturufers oder weiteren Publikationsmöglichkeiten zwecks Öffentlichkeitsarbeit der Organisation unentgeltlich verwendet werden dürfen. Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder eine  Weiterleitung an Dritte findet nicht statt. 

Agreement

  • Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen kurzfristig durchzuführen, falls diese notwendig sind und in diesen Teilnahmebedingungen nicht oder missverständlich formuliert sind.
  • Mit Vertragsabschluss werden alle Teilnahmebedingungen anerkannt.
  • Bei Nichteinhaltung werden Auftritte abgesagt und der Veranstalter 
    behält sich vor, in den kommenden Jahren eine Bewerbung nicht mehr zu berücksichtigen.
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